Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie – Was ist das?

Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie beinhaltet Diagnostik, Beratung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck-, und Hörstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie – Was ist das?

Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie beinhaltet Diagnostik, Beratung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck-, und Hörstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Was passiert in der Therapie?

Sie und/oder Ihr Kind kommen mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) zu uns. In einer ausführlichen Eingangsdiagnostik wird im persönlichen Gespräch und unter zu Hilfenahme standardisierter Testverfahren der Sprachstatus erhoben (bei mehrsprachigen Familien nach Möglichkeit in der jeweiligen Muttersprache).

Daraus entwickelt die Therapeutin einen befundbezogenen, individuellen Therapieplan. In der nun ein- oder mehrmals wöchentlich stattfindenden Therapieeinheit steht umfangreiches

  • Material zur Wahrnehmungsförderung
  • Spiel-, Bild-, Schriftmaterial
  • Audiovisuelles Medien Material
  • Computerunterstütztes Therapiematerial
  • Material für Entspannungsübungen

zur Verfügung.

Unbehandelte Sprach- und Sprechstörungen im Kindesalter haben sehr häufig nachteilige Auswirkungen auf andere Entwicklungsbereiche. Dazu zählen insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen sowie nachteilige Auswirkungen auf die Schul- und Berufslaufbahn.

Wer kann Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie verordnen?

Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe oder Phoniater- und Pädaudiologe kann eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen.

Wer kann Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie verordnen?

Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe oder Phoniater- und Pädaudiologe kann eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen.

Dauer einer Therapieeinheit?

Eine Therapieeinheit kann abhängig vom Störungsbild 60, 45 oder 30 Minuten dauern. Sie kann ein- bis mehrmals in der Woche verordnet werden.
Einzel- oder Gruppentherapie kann ebenfalls, je nach Störungsbild, verordnet werden.

Sind Hausbesuche möglich?

In Ausnahmefällen kann der verordnende Arzt einen Hausbesuch verordnen, in der Regel finden die Therapien aber in unserer Praxis statt.

Sind Hausbesuche möglich?

In Ausnahmefällen kann der verordnende Arzt einen Hausbesuch verordnen, in der Regel finden die Therapien aber in unserer Praxis statt.

Wer zahlt die Therapie?

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die verordnete Sprachtherapie ganz.
Ab 18 Jahren beträgt der Eigenanteil 10% plus einer Rezeptgebühr von 10€.
Sind Sie privat krankenversichert, entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag die Kostenübernahme.